Das gilt im Lockdown

Seit 22.11. um 00:00 Uhr gilt ein Lockdown in ganz Österreich.

Haftungsausschluss: Für sämtliche Angaben, Empfehlungen und Auskünfte kann trotz gewissenhafter Prüfung ausdrücklich keine Gewähr oder Haftung für eine etwaige gerichtliche Durchsetzbarkeit der Informationen übernommen werden!

Was gilt im Sport?

Sportstätten sind grundstzlich geschlossen (Ausnahmen: Spitzensportler, Behindertensport, Berufssportler sowie deren Betreuer und Trainer sowie Vertreter der Medien).

Im Freien darf Sport nur mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner, einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister) und wichtigen Bezugspersonen oder mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben erfolgen.

Es müssen 2m Abstand eingehalten werden (ausgenommen Personen aus dem selben Haushalt).

Es darf nur der Outdoor-Bereich von nicht-öffentlichen Sportstätten zur Sportausübung genutzt werden.

Ein Mund-Nasen-Schutz muss bei der Sportausübung nicht getragen werden.

Ausgenommen von diesen Beschränkungen ist nur der Spitzensport. Spitzensportler, sowie deren Betreuer und Trainer, haben für den Trainings- und Wettkampfbetrieb einen 3G-Nachweis vorzuweisen, wenn physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können.

Link:
Bundesweite Maßnahmen


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