Ost-Österreich im Lockdown

Covid-19. Die mit 1. April um 00.00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung sieht für Wien, Niederösterreich und das Burgenland einige Verschärfungen vor. Es gelten dabei ganztägig Ausgangsbeschränkungen.

  • Sport darf nur alleine, mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der LebenspartnerIn oder einzelnen engen Angehörigen/Bezugspersonen ausgeübt werden.
  • Veranstaltungen (z.B. Gruppentrainings mit Kindern/Jugendlichen, außerschulische Jugendarbeit aber auch die Zusammenkunft von mehreren Personen aus mehreren Haushalten) sind vorerst untersagt
  • Sportstätten outdoor dürfen weiterhin betreten werden
  • Spitzensport ist weiterhin möglich

Link
Verordnung


Datum:

/

von