Covid-19. Die mit 1. April um 00.00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung sieht für Wien, Niederösterreich und das Burgenland einige Verschärfungen vor. Es gelten dabei ganztägig Ausgangsbeschränkungen.
- Sport darf nur alleine, mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der LebenspartnerIn oder einzelnen engen Angehörigen/Bezugspersonen ausgeübt werden.
- Veranstaltungen (z.B. Gruppentrainings mit Kindern/Jugendlichen, außerschulische Jugendarbeit aber auch die Zusammenkunft von mehreren Personen aus mehreren Haushalten) sind vorerst untersagt
- Sportstätten outdoor dürfen weiterhin betreten werden
- Spitzensport ist weiterhin möglich
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Verordnung